DIENSTLEISTUNGEN DES VERBANDES
- Allgemeine Beratung
- Abfassung jeglicher Art von Mietverträgen
- Berechnung und Abfassung der sogenannten begünstigen Mietverträge
und der restlichen im Gebietsabkommen vorgesehenen Verträge
- Berechnung und Abfassung der Mietverträge für konventionierte
Wohnungen zum Landesmietzins
- Meldung und Hinterlegung der Mietverträge beim Registeramt
- Gegenzeichnung der Mietverträge
- Kontrolle und Überwachung der Mietverträge:
- Mietanpassungen
- Berechnung der Registergebühren
- Fälligkeiten
- Kündigungen
- Jegliche Korrespondenz mit den Mietern
- Ausfüllen der notwendigen Meldungen und Vordrucke (Registeramt und
Quästur)
- Unterstützung und Rechtsberatung durch einen eigenen Anwalt
- Steuerliche Beratung (Besteuerung der Mieten, ICI usw.)
- Unterstützung in Kondominiumsfragen:
- Abrechnung der Kondominiumsspesen zwischen Vermieter und Mieter
- Rechten und Pflichten der Miteigentümer
- Aufteilungskriterien
- Kontrolle der Abrechnungen durch die Verwaltung des Kondominiums
- Laufende Informationen über neue Gesetzesvorschriften durch eigenes
Mitteilungsblatt
- Vermittlung und Korrespondenz zwischen Mieterschutz und Gebäudeinhaberverband